Konformitätsbewertung
Auf Wunsch des Kunden werden die Analysenergebnisse auf deren Konformität geprüft. Wenn nicht anders vereinbart wird zur Bewertung bzw. Einordung der Messergebnisse die Entscheidungsregel, wie in den EU-Verordnungen festgelegt, angewandt (für PCDD/F, PCB gemäß aktueller Fassung der 2017/644 (Lebensmittel) bzw. 2017/771 (Futtermittel), für PAK gemäß aktueller Fassung der VO (EU) 333/2007). Das Analysenergebnis wird demnach unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit (Vertrauensniveau von ca. 95% unter Verwendung eines Erweiterungsfaktors von 2) eingeordnet bzw. bewertet.
Als Bewertungsgrundlage werden für Lebensmittel die Höchstgehalte gemäß der aktuellen Fassung der Verordnung (EU) 2023/915 sowie die entsprechenden Auslösewerten, wie sie in der aktuellen Fassung EU-Empfehlung 2014/663/EU festgelegt sind, herangezogen. Bei den Futtermitteln erfolgt eine Bewertung der Messwerte gemäß der aktuellen Fassung der Richtlinie 2002/32/EG.
Zur Sicherstellung der fehlerfreien Einordnung der Erzeugnisse ist eine detaillierte Probenbeschreibung gemäß den oben genannten Verordnungen/Richtlinien notwendig. Dies umfasst Herkunft der Probe, Verwendungszweck sowie genaue Zusammensetzung des Materials.