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Welches Probenahme-Volumen ist notwendig zur sicheren Überprüfung des Grenzwertes ?

Ein kleiner Leitfaden

Laut neuester Bestimmungen in der jüngsten Ausgabe der 17. BImSchV ist die Probenahme zur Analyse auf Dioxine/Furane nicht mehr an eine 6stündige Probenahmedauer gekoppelt, sondern an das Erreichen der notwendigen Bestimmungsgrenzen.

Diese Regelung läßt bei den hochsensiblen Bestimmungsmethoden (HRGC/HRMS) Spielraum für verkürzte Probenahmezeiten, der aber auch der Analytik noch einen genügenden Sicherheitsbereich belässt.

Was dies hinsichtlich der Mindest-Volumina bedeutet, zeigen wir in unserer angefügten Tabelle.

Kalkulation der Probenahmevolumina