Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

... aus unserer Sicht eine der (zu) oft unterschätzten Schadstoffklassen.


Wir sind auf die sehr unterschiedlichen Anforderungen eingestellt und bieten die Untersuchung folgender "PAK-Listen" an:

16   Komponenten nach US EPA mittels GC/MS-Analyse (z.B. in Abgasen, Böden, Altlasten, Rußen)
22   Komponenten nach US FDA mittels GC/MS-Analyse (z.B. in Rußen)
8   Komponenten nach EU Richtlinie 2005/69/EG (Beschränkung von PAK in Weichmacherölen und Reifen)
4   Komponenten nach TVO mittels GC/MS-Analyse (Trinkwasserverordnung, Stand: 13.10.2011)

 ... separat oder in Kombination mit den PCDD/F.


Ebenso untersuchen wir Lebensmittel und Futtermittel wie z.B. Öle und Fette auf PAK:

Benzo(a)pyren (BaP) ist längst fester Bestandteil der Untersuchung von Abgasen. Für Benzo(a)pyren in Lebensmitteln sieht die EU-Verordnung Nr. 835/2011 vom 19.08.2011 Grenzwerte vor. in diesem Bereich sind in der letzten Zeit neben dem Benzo(a)pyren spezielle PAK-Einzelkomponenten verstärkt in den analytischen Fokus geraten:

Neben dem Grenzwert für Benzo(a)pyren als Einzelkomponente sind neue Grenzwerte für die Summe aus den 4 PAK-Komponenten Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen eingeführt worden (s. Bild, die verschiedenen Lebensmittelgruppen sind hier verkürzt dargestellt. Für ausführliche Information verweisen wir auf die o.g. EU-Verordnung).

Die Verordnung (EU) Nr. 835/2011 gilt ab dem 01. September 2012.